01.12.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Abrechnung auf Neuwagenbasis: LG ja, OLG nein
| Eine Abrechnung auf Neuwagenbasis ist nur zulässig, wenn ein fabrikneues Auto erheblich beschädigt worden ist. Karosserie oder Fahrwerk des Pkw müssen so stark beschädigt sein, dass sie in wesentlichen Teilen wiederaufgebaut werden müssen und nicht bloß Montageteile auszutauschen sind (OLG Celle 19.6.03, 14 U 268/02, NJW-RR 03, 1381). (Abruf-Nr. 032143) |
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