01.12.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Abrechnung auf Neuwagenbasis: LG ja, OLG nein
| Eine Abrechnung auf Neuwagenbasis ist nur zulässig, wenn ein fabrikneues Auto erheblich beschädigt worden ist. Karosserie oder Fahrwerk des Pkw müssen so stark beschädigt sein, dass sie in wesentlichen Teilen wiederaufgebaut werden müssen und nicht bloß Montageteile auszutauschen sind (OLG Celle 19.6.03, 14 U 268/02, NJW-RR 03, 1381). (Abruf-Nr. 032143) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat