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  • 01.10.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Abrechnung nach Sachverständigen-Gutachten: „Nachschlag“ unzulässig

    | Rechnet der Geschädigte seinen unfallbedingten Substanzschaden auf der Grundlage eines Sachverständigen-Gutachtens ab, verbietet es sich, die fiktive Abrechnung nachträglich um einzelne Kostenpositionen zu ergänzen, die sich erst bei der anschließend durchgeführten Reparatur herausgestellt haben; m.a.W.: Die Abrechnung auf fiktiver Basis kann mit der Abrechnung auf der Grundlage einer durchgeführten Reparatur nicht verquickt werden (OLG Köln 1.3.01, 1 U 112/00, OLGR 01, 287, rkr.). (Abruf-Nr. 010743) |