01.05.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Abstrakte Nutzungsausfallentschädigung auch bei geschäftlich genutztem Pkw
| Bei geschäftlich genutzten Kfz, die nur mittelbar der Gewinnerzielung dienen (hier: Dienstwagen eines GmbH-Geschäftsführers), ist eine abstrakte (pauschale) Nutzungsausfallentschädigung nicht prinzipiell ausgeschlossen. Wenn auf die Anmietung eines Ersatzfahrzeugs verzichtet wird, kann Ersatz nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch/Rädel/Splitter beansprucht werden (gegen OLG Hamm, 16.9.99, 6 U 75/99, MDR 00, 1010 = OLGR Hamm 00, 169 = r+s 99, 458).(OLG Düsseldorf 2.4.01, 1 U 132/00, rkr.) (Abruf-Nr. 010515) |
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