01.07.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
BGH zur USt bei wirtschaftlichem Totalschaden
| Im Fall eines wirtschaftlichen Totalschadens an einem Kfz hat der Geschädigte einen Anspruch auf Ersatz von USt. nur, wenn er eine Ersatzbeschaffung vorgenommen oder - ungeachtet der Unwirtschaftlichkeit einer Instandsetzung - sein beschädigtes Fahrzeug repariert hat und wenn tatsächlich USt. angefallen ist (BGH 20.4.04, VI ZR 109/03, Abruf-Nr. 041046). |
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