· Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Aktuelle Abrechnungsprobleme bei leichten und mittleren Fahrzeugschäden
von VRiOLG a.D. Dr. Christoph Eggert, Leverkusen
| Im Bereich der Stufen I und II des Vier-Stufen-Modells des BGH kommt es immer wieder zu Abrechnungsproblemen, die sich auch mit der VA-Arbeitshilfe (zuletzt VA 12, 171 ) nicht ohne Weiteres lösen lassen. Mehrere Anfragen an die Redaktion und aktuelle Rechtsprechung geben Veranlassung zu einer vertiefenden Darstellung anhand von Fallgruppen. |
ABKüRZUNGEN | G = Geschädigter (keine Vorsteuerabzugsberechtigung!), RW = Restwert, WBA = Wiederbeschaffungsaufwand, WBW = Wiederbeschaffungswert, Minderwert: Aus Vereinfachungsgründen weggelassen; muss, wenn im Gutachten ausgewiesen, bei der Vergleichsbetrachtung (Günstigerprüfung) auf der Reparaturseite hinzugerechnet werden. |
Fallgruppe I / Brutto-Reparaturkosten unterhalb WBA |
G kann
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