01.05.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Fahrer von den Ausmaßen eines Vans erschrocken
| Kommt ein Fahrzeugführer von der Fahrbahn ab, weil er auf schmaler Fahrbahn durch ein entgegenkommendes Fahrzeug (Großraumlimousine) zu einer Ausweichlenkung veranlasst wird, um einer vermeintlichen Kollision zu entgehen, ist die (teilweise) Haftung aus der Betriebsgefahr des entgegenkommenden Fahrzeugs auch dann begründet, wenn der vom Geschädigten behauptete Verstoß gegen das Rechtsfahrgebot des Entgegenkommenden nicht nachweisbar ist und auch keine Berührung beider Fahrzeuge stattgefunden hat (OLG Hamm, 24.10.00, 27 U 62/00; MDR 01, 154 = DAR 01, 34, rkr.). (Abruf-Nr. 010513) |
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