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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Feststellungsantrag hinsichtlich noch nicht angefallener Umsatzsteuer

    | Ein Geschädigter kann ein rechtlich schützenswertes Interesse an der Feststellung haben, dass der Schädiger/Versicherer verpflichtet ist, die Umsatzsteuer zu erstatten, wenn und insoweit sie infolge der Reparatur der Unfallschäden anfällt (AG Minden 22.7.03, 22a C 311/03; Abruf-Nr. 032472). |