01.08.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Haftung des Erstschädigers für Zweitunfall?
| Besteht bei zwei voneinander unabhängigen Schadenfällen (hier: HWS-Verletzungen) der Beitrag des Erstunfalls zum endgültigen Schadenbild nur darin, dass eine anlagebedingte Neigung des Geschädigten zu psychischer Fehlverarbeitung geringfügig verstärkt wird, so reicht das nicht aus, um eine Haftung des Erstschädigers für die Folgen des Zweitunfalls zu begründen (BGH 16.3.04, VI ZR 138/03, NJW 04, 1945, Abruf-Nr. 041228). |
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