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  • 01.06.2003 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Integritätszuschlag trotz Fahrzeugverkaufs?

    | Eine fachgerechte Reparatur des Unfallfahrzeugs ist nur eine Mindestvoraussetzung für die Gewährung des Integritätszuschlags. Hinzukommen muss der Wille, das Fahrzeug nach der Reparatur zumindest eine Zeit lang weiter zu benutzen. Auf die Realisierung dieses Willens kommt es nicht an (OLG Düsseldorf 17.3.03, 1 U 140/02, rkr.). (Abruf-Nr. 031072) |