01.08.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Keine Aufklärungspflicht des Autovermieters in Tariffragen
| Ein gewerblicher Autovermieter, der nach einem Verkehrsunfall einen Ersatzwagen zum Unfallersatztarif anbietet, ist nicht dazu verpflichtet, den Mieter von sich aus auf Tarife hinzuweisen, die für diesen günstiger sind (LG Erfurt 4.6.04, 2 S 3/04, Abruf-Nr. 041791, n.rkr., Az. b. BGH XII ZR 125/04). |
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