01.07.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Keine Nutzungsentschädigung bei zu langem Warten
| Wenn ein Geschädigter mehrere Monate wartet, bis er sein Fahrzeug reparieren lässt oder sich ein Ersatzfahrzeug beschafft, so spricht eine von ihm zu entkräftende Vermutung für das Fehlen des erforderlichen Nutzungswillens (OLG Köln 8.3.04, 16 U 111/03, Abruf-Nr. 041117). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig