01.07.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Keine Nutzungsentschädigung bei zu langem Warten
| Wenn ein Geschädigter mehrere Monate wartet, bis er sein Fahrzeug reparieren lässt oder sich ein Ersatzfahrzeug beschafft, so spricht eine von ihm zu entkräftende Vermutung für das Fehlen des erforderlichen Nutzungswillens (OLG Köln 8.3.04, 16 U 111/03, Abruf-Nr. 041117). |
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