01.02.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Keine Pflicht zur Überprüfung von Schrottplatz-Reifen
| Wer bei einer Autoverwertung gebrauchte Reifen kauft, darf sich darauf verlassen, dass die Reifen verkehrssicher sind. Für den privaten Käufer besteht keine Pflicht, solche Reifen in einem Fachbetrieb auf Gebrauchstauglichkeit und Verkehrssicherheit hin überprüfen zu lassen, wenn auf Grund des äußeren Erscheinungsbildes, insbesondere wegen ausreichenden Profils, kein Anlass gegeben ist (OLG Köln, 7.11.00, 3 U 100/98, rkr.). (Abruf-Nr. 001494) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig