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  • 01.01.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Keine USt-Kappung bei privater Ersatzbeschaffung nach einem Totalschaden

    | Wenn der Geschädigte in einem Totalschadenfall ein Ersatzfahrzeug auf dem privaten Gebrauchtwagen-Markt beschafft, darf der KH-Versicherer den Wiederbeschaffungswert, den der Sachverständige einschließlich Umsatzsteuer ausgewiesen hat, nicht um den USt-Betrag kürzen. Zu erstatten ist vielmehr die Differenz zwischen dem ungekürzten Wiederbeschaffungswert und dem Restwert (LG Aachen 16.10.03, 6 S 69/03, Abruf-Nr. 032640, Rev. zugel.). |