01.08.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Ohne klares „Nein“ kein Ende der Verjährungshemmung
| An ein Ablehnungsschreiben des Haftpflichtversicherers, das die Hemmung der Verjährung beendet (§ 3 Nr. 3 S. 3 PflVersG), sind strenge Anforderungen zu stellen. Es muss für den Geschädigten zweifelsfrei klar sein, dass (weitere) Forderungen nicht (mehr) reguliert werden (OLG Celle 3.5.01, 14 U 223/00, nicht rkr.). (Abruf-Nr. 010843) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat