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  • 01.10.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    OLG lehnt Restwertregress gegen Sachverständigen ab

    | Ein Kfz-Sachverständiger, der in einem Haftpflichtschadenfall im Auftrag des Geschädigten ein Schadengutachten erstattet, verletzt nicht seine gutachterlichen Pflichten, wenn er bei der Ermittlung des Restwerts Angebote aus dem sog. Sondermarkt (u.a. Internetbörsen) unberücksichtigt lässt (OLG Köln 6.4.04, 22 U 190/03, Abruf-Nr. 042416). |