01.05.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Prognoserisiko geht zu Lasten des Schädigers
| Erteilt der Unfallgeschädigte den Reparaturauftrag auf Grund eines die Wirtschaftlichkeit bestätigenden Sachverständigengutachtens, das sich im Nachhinein insoweit als fehlerhaft erweist, als die Reparaturkosten in Wahrheit 130 Prozent des Wiederbeschaffungswertes deutlich übersteigen, geht das in dieser Weise verwirklichte Prognoserisiko zu Lasten des Schädigers (OLG Frankfurt, 11.10.00, 7 U 203/98, OLGR 01, 46, rkr.). |
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