01.08.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Regressfalle Verjährung
| Eine schriftliche Entscheidung, die das Ende der Verjährungshemmung bewirkt (§ 3 Nr. 3 S. 3 PflVG), kann auch vorliegen, wenn der Haftpflichtversicherer in einem Schreiben nur einen bestimmten Einzelanspruch zurückweist, wegen anderer Ersatzansprüche aber noch keine endgültige Leistungsablehnung erklärt (OLG Düsseldorf 24.6.02, 1 U 171/01, rkr.). (Abruf-Nr. 020782) |
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