01.04.2007 | Unfallschadensregulierung
Spurhalten beim Parallelabbiegen
Bei paarweisem Rechtsabbiegen auf markierten Fahrstreifen in eine zweispurige Straße ohne Fahrbahnmarkierungen hat der rechts Fahrende keinen Vorrang. Er muss sich so weit wie möglich rechts halten und darf den links Fahrenden nicht in Bedrängnis bringen (BGH 12.12.06, VI ZR 75/06, Abruf-Nr. 070210; Leitsatz der Redaktion). |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Zunächst fuhren die beiden unfallbeteiligten Pkw innerstädtisch (Berlin) nebeneinander auf zwei Fahrstreifen mit Richtungspfeilen nach rechts. An einer Einmündung wollten beide nach rechts in eine zweispurige Straße ohne getrennte Fahrstreifen abbiegen. Der Beklagte bog von der rechten Fahrspur aus in einem weiten Bogen ab. Dabei beschädigte er das links vor ihm fahrende, gleichfalls rechtsabbiegende Fahrzeug der Klägerin hinten rechts. Während das AG die Klage abgewiesen hat, hat das LG die volle Haftung des Beklagten bejaht. Die zugelassene Revision blieb erfolglos. Mit dem LG bejaht der BGH einen Fahrfehler des Beklagten, der zur Alleinhaftung führt.
Praxishinweis
Die vor allem für den Großstadtverkehr wichtige Entscheidung definiert lebensnah die beiderseitigen Pflichten beim paarweisen Abbiegen nach rechts in eine zweispurige Straße ohne getrennte Fahrstreifen.