01.06.2000 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Unfallreparatur teurer als geschätzt: Wer trägt das Prognoserisiko?
| Der Geschädigte darf sich grundsätzlich darauf verlassen, dass der von ihm eingeschaltete Sachverständige die Höhe der Reparaturkosten zuverlässig ermittelt hat. Fällt die Werkstattrechnung später höher aus, wodurch die Grenze zum wirtschaft-lichen Totalschaden überschritten wird, geht dies zu Lasten des Schädigers (LG Coburg, 12.7.2000, 13 O 97/00, rkr.). (Abruf-Nr. 001215) |
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