01.03.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Verjährung bei Teilabfindungserklärung
| Auch wenn der Geschädigte zum Abschluss von Verhandlungen mit dem Haftpflichtversicherer keine endgültige Abfindungsvereinbarung trifft, sondern nur eine ihm unterbreitete Teilabfindungserklärung unterzeichnet und der Versicherer diese Erklärung annimmt, so kann damit die Hemmung der Verjährung auch ohne einen gesonderten schriftlichen Bescheid des Versicherers beendet sein (OLG Düsseldorf 27.12.01, 1 U 25/01, nrkr.). (Abruf-Nr. 020022) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat