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  • 01.09.2001 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung

    Vorfahrt bleibt Vorfahrt - auch auf Anliegerstraßen

    | Befährt ein Kraftfahrer eine für ihn gesperrte Anliegerstraße, verliert er sein Vorfahrtsrecht hierdurch nicht. Verletzt ein Wartepflichtiger an einer Kreuzung die Vorfahrt des verkehrswidrig eine Anliegerstraße benutzenden Fahrzeugs, so haftet der Wartepflichtige, wenn keine Besonderheiten vorliegen, allein (OLG Celle 14.6.01, 14 U 263/00, rkr.). (Abruf-Nr. 011008) |