01.04.2004 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Vorschäden schaden nicht immer
| Weist das Fahrzeug des Geschädigten geringfügige Schäden in einem nicht von dem Unfall betroffenen Bereich auf, die dem Geschädigten entgangen sein können, so führt dies nicht dazu, dass die Ursächlichkeit des Unfalls auch für die Schäden als nicht bewiesen angesehen werden kann, die dem Unfallgeschehen zugerechnet werden können (LG Augsburg 28.1.03, 4 S 4115/02, NJW-RR 04, 22; Abruf-Nr. 040662). |
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