01.04.2002 · Fachbeitrag · Unfallschadensregulierung
Wichtiges Urteil zur Vermeidbarkeit beim Motorradunfall
| Bei der Frage, ob ein Unfallgeschehen für den Motorradfahrer vermeidbar war, darf nicht der Verzögerungswert in Ansatz gebracht werden, der für die Ermittlung der Bremsausgangsgeschwindigkeit maßgebend ist. Grundlage der Vermeidbarkeitsprüfung ist eine gerade noch sicher beherrschbare Abbremsung des Motorrades. Realistisch sind insoweit Werte in der Größenordnung von 5 bis 6 m/s2 (OLG Düsseldorf 17.12.01, 1 U 26/00, rkr.). (Abruf-Nr. 020314) |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig