01.02.2002 · Fachbeitrag · Verjährung
Unterbrechung der Verfolgungsverjährung
| Eine Unterbrechungshandlung i.S.d. § 33 Abs. 1 OWiG, die innerhalb der zweiwöchigen Zustellungsfrist des § 33 Abs. 1 Nr. 9 OWiG, aber außerhalb der dreimonatigen Verjährungsfrist des § 26 Abs. 3 StVG vorgenommen wird, unterbricht die Verfolgungsverjährung nicht, wenn die Zustellung des Bußgeldbescheides selbst nicht innerhalb der Frist von zwei Wochen erfolgt (OLG Hamm 4.10.01, 4 Ss OWi 867/01, rkr.). (Abruf-Nr. 020039) |
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