01.02.2006 | Verjährungsunterbrechung
Betroffenenwechsel
Der 1. Strafsenat des OLG Brandenburg hat dem BGH folgende Frage zur Beantwortung vorgelegt: Bedarf die erneute Absendung eines Anhörungsbogens im EDV-unterstützten Bußgeldverfahren an einen von der Person des bisher als Betroffenen geführten Kfz-Halter abweichenden Fahrer als neuen Betroffenen (sog. Betroffenenwechsel) einer schriftlichen Anordnung mit handschriftlicher Unterschrift oder Namenskürzel durch den Sachbearbeiter der Verwaltungsbehörde, um die Verjährungsunterbrechung gem. § 33 Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 OWiG herbeizuführen? (OLG Brandenburg 16.11.05, 1 Ss (OWi) 156 Z/05; Abruf-Nr. 053648) |
Praxishinweis
Das OLG will die Frage verneinen, sieht sich daran aber durch anders lautende Rechtsprechung des OLG Dresden gehindert (DAR 04, 534; 05, 570). In Verfahren, in denen es auf diese Frage ankommt, muss der Verteidiger die Aussetzung des Verfahrens beantragen, wenn das AG ebenso wie das OLG Brandenburg in der Vorlegungsfrage entscheiden will.
Quelle: Ausgabe 02 / 2006 | Seite 35 | ID 90729