01.07.2005 | Verjährungsunterbrechung
Unterbrechung der Verjährung durch Versendung eines Anhörungsbogens
Wenn die Verwaltungsbehörde zunächst ein Kennzeichenverfahren (gegen Unbekannt) geführt hat, in dem der Halter als Zeuge vernommen oder ihm ein Zeugenfragebogen zugesandt worden ist, hat die Versendung des Anhörungsbogens an den Betroffenen nur dann verjährungsunterbrechende Wirkung (§ 31 Abs. 1 S. 1 OWiG), wenn aktenkundig gemacht wird, wer die Anordnung vorgenommen hat, und der zuständige Beamte durch Unterschrift oder Handzeichen die Verantwortung für die Richtigkeit der Beurkundung des Datums übernommen hat (OLG Dresden 10.5.05, Ss OWi 886/04, Abruf-Nr. 051644). |
Praxishinweis
Ebenso haben bereits das OLG Köln (zfs 00, 223) und das AG Grünstadt (zfs 05, 265, Abruf-Nr. 051489) entschieden. „Verkehrsrecht aktuell“ hat über das Thema „Verjährungsunterbrechung durch Erlass eines Bußgeldbescheides“ausführlich berichtet in VA 03, 73.
Quelle: Ausgabe 07 / 2005 | Seite 123 | ID 90945