01.06.2001 · Fachbeitrag · Verkehrszeichen
Zusatzschild „werktags“ gilt auch samstags
| er Samstag ist nach wie vor als Werktag i.S.d. Zusatzschildes Zeichen 1042-31 gemäß § 39 Abs. 4 StVO anzusehen (OLG Hamm 7.3.01, 2 Ss OWi 127/01, rkr (Abruf-Nr. 010465) |
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