01.07.2000 · Fachbeitrag · Verwaltungsverfahren
Muss die Verwaltung vor dem Abschleppen den Fahrer suchen?
| Die Verwaltungsbehörde ist grundsätzlich nicht verpflichtet, den Fahrer oder Halter eines ordnungswidrig parkenden Fahrzeugs zu ermitteln, um ihn zum Wegfahren aufzufordern. Eine Ausnahme gilt allerdings, wenn Anhaltspunkte für eine schnelle und sichere Heranholung des Fahrers (hier: Zettel mit Handy-Nr. auf Armaturenbrett) gegeben sind (VG Hamburg, 29.9.2000, 3 VG 268/2000; n.rkr.: OVG, 3 BF 429/2000). (Abruf-Nr. 001317) |
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