01.10.2001 · Fachbeitrag · Verwaltungsverfahren
Polizei muss vor dem Abschleppen nicht immer den Fahrer suchen
| Die Verwaltungsbehörde ist in der Regel nur dann verpflichtet, den Fahrer oder Halter eines ordnungswidrig parkenden Fahrzeugs zu ermitteln, wenn sich aus einer im Pkw zurückgelassenen Mitteilung ergibt, dass dieser innerhalb kürzester Zeit erscheinen kann, um sein Fahrzeug zu entfernen (OVG Hamburg 14.8.01, 3 Bf 429/00, rkr.). (Abruf-Nr. 011052) |
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