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  • 01.08.2002 · Fachbeitrag · Wenden auf einer Kraftstraße

    Voraussetzungen für „Wenden“ auf einer Kraftstraße

    | Ein Wenden auf einer Kraftfahrstraße i.S.d. § 18 Abs. 7 StVO liegt nicht vor, wenn der Betroffene auf einer Kraftfahrstraße unter Einbeziehung von zwei gegenüberliegenden Parkplätzen sein Fahrzeug in der Weise in die der bisherigen Fahrtrichtung entgegengesetzte Richtung bringt, dass er zunächst in den rechtsseitig gelegenen Parkplatz einfährt, diesen durchfährt, sein Fahrzeug sodann über dessen Ausfahrt unter Überqueren der Kraftfahrstraße in die Einfahrt des gegenüberliegenden Parkplatzes lenkt und diesen über die Ausfahrt entgegen seiner ursprünglichen Fahrtrichtung wieder verlässt (BGH 19.3.02, 4 StR 394/01, rkr.). (Abruf-Nr. 020763) |