01.06.2000 · Fachbeitrag · Wendeunfall
Zum Anscheinsbeweis bei einem Wendeunfall
| Versucht ein Pkw-Fahrer auf einer innerörtlichen Straße zu wenden und kommt es dabei zu einer Kollision mit einem Fahrzeug des fließenden Verkehrs, so spricht der Beweis des ersten Anscheins für ein unfallursächliches Wendeverschulden. Die erforderliche Typizität des Geschehensablaufs als Grundlage des Anscheinsbeweises entfällt nicht dadurch, dass der Unfallgegner die zulässige Höchstgeschwindigkeit in „normalen“ Grenzen überschritten und in der Annäherungsphase verbotswidrig überholt hat. Derartige Regelwidrigkeiten gewinnen erst bei der Frage Bedeutung, ob dem Wendenden eine Erschütterung des Anscheinsbeweises gelungen ist (OLG Düsseldorf, 28.8.2000, 1 U 272/99, rkr.). (Abruf-Nr. 001214) |
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