01.09.2004 · Fachbeitrag · ZPO: Güteverhandlung
Ordnungsgeld gegen Versicherungs-Vorstand
| Hat der Richter das persönliche Erscheinen einer Partei zur Güteverhandlung (§ 278 Abs. 2 S. 1 ZPO) angeordnet, darf er im Fall des unentschuldigten Fernbleibens ein an sich zulässiges Ordnungsgeld nicht festsetzen, wenn es an der erforderlichen Androhung fehlt (OLG Düsseldorf 5.7.04, 1 W 11/04, Abruf-Nr. 041958). |
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