01.09.2004 · Fachbeitrag · ZPO: Güteverhandlung
Ordnungsgeld gegen Versicherungs-Vorstand
| Hat der Richter das persönliche Erscheinen einer Partei zur Güteverhandlung (§ 278 Abs. 2 S. 1 ZPO) angeordnet, darf er im Fall des unentschuldigten Fernbleibens ein an sich zulässiges Ordnungsgeld nicht festsetzen, wenn es an der erforderlichen Androhung fehlt (OLG Düsseldorf 5.7.04, 1 W 11/04, Abruf-Nr. 041958). |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig