16.04.2015 · Fachbeitrag · Abschleppkosten
Abschleppen eines Kfz am vierten Tag nach Aufstellen eines Parkverbotsschilds
| Zwar kann von einem Dauerparker nicht erwartet werden, dass er stündlich oder täglich sein Fahrzeug überwacht und prüft bzw. prüfen lässt, ob sich die Verkehrsregelungen geändert haben. Parkte ein Fahrzeugführer sein Fahrzeug ursprünglich rechtm äßig auf einem Dauerparkplatz und änderte sich daraufhin die Verkehrslage, so ist es aber jedenfalls dann verhältnismäßig, ihn zu den Abschleppkosten heranzuziehen, wenn das Fahrzeug am vierten Tag nach Aufstellen der Verbotsschilder abgeschleppt wurde (VG Neustadt/Weinstraße 27.1.15, 5 K 444/14 NW, Abruf-Nr. 144143 ). |
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