· Fachbeitrag · Abstandsverstoß
Anerkannte standardisierte Messverfahren
Die Kriterien für die Einordnung als qualifiziertes Messverfahren werden im Hinblick auf Abstandsmessungen derzeit nur von dem Brückenabstandsverfahren VAMA mit Charaktergenerator CG-P 50 E, dem „Brückenabstandsmessverfahren ViBrAM-BAMA“ und dem „Abstands- und Geschwindigkeitskontrollsystem VKS 3.01“ erfüllt (OLG Bamberg 22.2.12, 3 Ss OWi 100/12, Abruf-Nr. 121342). |
Praxishinweis
Bei Messungen mit diesen Messverfahren genügt es also, wenn im Urteil nur das Messverfahren und die nach Abzug der Messtoleranzen ermittelte Geschwindigkeit bzw. der ermittelte Abstand mitgeteilt wird (vgl. hierzu sowie zu weiteren Einzelheiten die zusammenfassende Darstellung bei Gieg in: Burhoff (Hrsg.), Handbuch für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren, 3. Aufl., Rn. 108 ff.). Bei anderen Messverfahren muss die Messung im Einzelnen beschrieben werden.