18.05.2020 · Nachricht · Akteneinsicht
Anwendung der Rechtsprechung des VerfGH Saarland
| Auch das BayObLG hatte in der Vergangenheit bereits zur Anwendung der Grundsätze des Urteils des VerfGH Saarland vom 5.7.19 Stellung genommen und deren Anwendung/Übertragung abgelehnt (9.12.19, 202 ObOWi 1955/19, VA 20, 28). Diese Rechtsprechung hat das BayObLG jetzt bekräftigt (6.4.20, 201 ObOWi 291/20, Abruf-Nr. 215489 ). |
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