18.09.2023 · Nachricht · Akteneinsicht
Einsicht in „Messunterlagen“
| Dem Betroffenen/Verteidiger sind nach einer Messung mit einem standardisierten Messverfahren diejenigen Aktenbestandteile zur Verfügung zu stellen, die sich nicht bei der Verfahrensakte befinden, um mit ihrer Hilfe einen Überblick über die für die Verteidigung ggf. relevanten Informationen zu gewinnen, und das Messergebnis eigenständig überprüfen zu können. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat