17.05.2016 · Fachbeitrag · Akteneinsicht
Rückgabe an die Verwaltungsbehörde
| Das AG Halle hat entschieden, dass dem Betroffenen Gelegenheit gegeben werden muss, die Messung außergerichtlich prüfen zu lassen, damit er konkrete Umstände zu einem Messfehler vortragen kann (3.12.15, 382 OWi 2254/15, Abruf-Nr. 185536 ). |
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