18.09.2024 · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung
Anwendung des neuen Grenzwerts für § 24a StVG in sog. Altfällen
| Am 22.8.24 ist das 6. Gesetz zur Änderung des StVG und weiterer straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften in Kraft getreten (vgl. dazu Burhoff VA 24, 142). Dieses hat u. a. § 24a StVG durch die Einfügung von Absatz 1a) dahin gehend geändert, dass der maßgebliche THC-Grenzwert nunmehr 3,5 ng/ml beträgt. Es liegt die erste Entscheidung zur Anwendung dieser Regelung auf sog. Altfälle vor. |
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