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  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Bundesrat stimmt Umsetzung der EU-Führerscheinrichtlinie zu

    | Unter der Bedingung einiger Änderungen hat der Bundesrat am 16.12.16 einer Verordnung zugestimmt, mit der die Bundesregierung die 3. EU-Führerscheinrichtlinie umsetzt. |

     

    Neuregelung der Fahrerlaubnisklassen geplant

    Die Verordnung enthält eine Vielzahl von Neuregelungen, unter anderem zum internationalen Führerschein, zur Geltungsdauer und Abgrenzung der verschiedenen Fahrerlaubnisklassen, zu den Anforderungen an die Begleitperson für Fahranfänger ab 17 Jahren sowie diverse Verfahrensvorschriften für die Führerscheinbehörden. So sollen Flüchtlinge künftig die Theorieprüfung für den Führerschein auch auf hocharabisch ablegen können.

     

    Verwaltungsvereinfachungen sind durch die Online-Anbindung der Justiz an die Datenbanken des Kraftfahrtbundesamtes vorgesehen.

     

    Mit der Verordnung reagiert die Bundesregierung auch auf Beanstandungen der EU-Kommission, die Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof auf vollständige Umsetzung der Richtlinie verklagt hatte.

     

    Intensive Beratungen zwischen Bund und Ländern

    Die Vorlage war am 8.7.16 von der vorläufigen Tagesordnung des Bundesrats abgesetzt worden, weil sich nach Abschluss der Fachausschussberatungen noch weiterer Klärungsbedarf ergeben hatte. Bund und Länder haben sich zwischenzeitlich über die noch offenen Fragen geeinigt - insbesondere auf eine Klarstellung der Berechtigung zum Führen bestimmter Fahrzeuge mit bis zu 8 Passagieren. Die Änderungsvorgaben des Bundesrats setzen diese Einigung nun um.

     

    Verkündung und Inkrafttreten

    Die Verordnung wird nun der Bundesregierung zugeleitet, damit diese die Änderungen einarbeiten und die Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt betreiben kann. Einige Teile der Verordnung sollen am 1.1.17, einige am Tag nach der Verkündung in Kraft treten.

    Quelle: ID 44435446