Praxiswissen auf den Punkt gebracht.
logo
  • Meine Produkte
    Bitte melden Sie sich an, um Ihre Produkte zu sehen.
Menu Menu
MyIww MyIww
  • · Nachricht · Aktuelle Gesetzgebung

    Diese Änderungen bringt der neue Bußgeldkatalog zum 9.11.2021

    | Am 9.11.21 tritt die Änderungsverordnung in Form der Ersten Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) vom 19.10.21 (BGBl. I S. 4688) in Kraft. Der Beitrag gibt einen Überblick zu den Änderungen. |

    1. Parken und Halten

    • Die BKatV-Novelle sieht abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.
    • Bei schwereren Verstößen ist darüber hinaus der Eintrag eines Punktes im Fahreignungsregister vorgesehen: wenn durch das verbotswidrige Parken oder Halten in zweiter Reihe und auf Fahrradschutzstreifen oder Parken auf Geh- und Radwegen andere Verkehrsteilnehmer behindert oder gefährdet werden, eine Sachbeschädigung erfolgt ist oder das Fahrzeug auf dem Geh- oder Radweg länger als eine Stunde parkt. Die Einstufung des Verstoßes erfolgt durch die zuständigen Behörden vor Ort.
    • Darüber hinaus werden für das unberechtigte Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz Geldbußen von 55 Euro vorgesehen.
    • Ebenfalls für das unberechtigte Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge oder einem Parkplatz für Carsharing-Fahrzeuge wird fortan eine Geldbuße von 55 Euro fällig werden.
    • Für das rechtswidrige Parken an engen oder unübersichtlichen Straßenstellen bzw. im Bereich einer scharfen Kurve sieht die BKatV-Novelle eine Geldbuße von 35 Euro vor.
    • Für einen allgemeinen Halt- und Parkverstoß werden jetzt bis zu 25 Euro fällig.

    2. Rettungsgasse

    Die unerlaubte Nutzung einer Rettungsgasse wird jetzt genauso verfolgt und geahndet wie das Nichtbilden einer Rettungsgasse. Es drohen Bußgelder zwischen 200 und 320 Euro sowie ein Monat Fahrverbot. Als Folge dieser Sanktionen ist die Eintragung von zwei Punkten im Fahreignungsregister vorgesehen.

    3. Sonstige Regelverstöße

    • Die vorschriftswidrige Nutzung von Gehwegen, linksseitig angelegten Radwegen und Seitenstreifen durch Fahrzeuge wird nun mit bis zu 100 Euro Geldbuße geahndet.
    • Auch das sogenannte Auto-Posing kann nun wirksam geahndet werden: Die BKatV-Novelle sieht für das Verursachen von unnötigem Lärm und einer vermeidbaren Abgasbelästigung sowie das unnütze Hin- und Herfahren Bußgelder bis zu 100 Euro vor.
    • Für rechtsabbiegende Kraftfahrzeuge über 3,5 t ist aus Gründen der Verkehrssicherheit innerorts Schrittgeschwindigkeit (4 bis 7, max. 11 km/h) vorgeschrieben. Verstöße hiergegen können nun mit einem Bußgeld in Höhe von 70 Euro sanktioniert werden. Außerdem wird ein Punkt im Fahreignungsregister eingetragen.
    • Daneben sieht die BKatV-Novelle auch die Anpassung weiterer Geldbußen vor, so z. B. für fehlerhafte Abbiegevorgänge oder Sorgfaltspflichtverletzungen beim Ein- bzw. Aussteigen.

    4. Sanktionen für Geschwindigkeitsverstöße

    Für normale Pkw bis 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:

     

    Überschreitung in km/h

    innerorts

    außerorts

    bis 10

    30

    20

    11 bis 15

    50

    40

    16 bis 20

    70

    60

    21 bis 25

    115

    100

    26 bis 30

    180

    150

    31 bis 40

    260

    200

    41 bis 50

    400

    320

    51 bis 60

    560

    480

    61 bis 70

    700

    600

    über 70

    800

    700

     

     

    Für Pkw mit Anhänger / Fahrzeuge schwerer als 3,5 t gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:

     

     

    Überschreitung in km/h

    innerorts

    außerorts

    bis 10

    40

    30

    11 bis 15

    60

    50

    bis 15 (länger als 5 min)

    160

    140

    16 bis 20

    160

    140

    21 bis 25

    175

    150

    26 bis 30

    235

    175

    31 bis 40

    340

    255

    41 bis 50

    560

    480

    51 bis 60

    600

    600

    über 60

    800

    700

     

     

    Für Fahrzeuge mit gefährlichen Gütern oder Passagierbusse gelten bei Geschwindigkeitsüberschreitungen künftig folgende Geldbußen in Euro:

     

     

    Überschreitung in km/h

    innerorts

    außerorts

    bis 10

    70

    60

    11 bis 15

    120

    70

    bis 15 (länger als 5 min)

    320

    240

    16 bis 20

    320

    240

    21 bis 25

    360

    280

    26 bis 30

    480

    400

    31 bis 40

    640

    560

    41 bis 50

    800

    700

    51 bis 60

    900

    800

    über 60

    950

    900

     

     

    Quelle | Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur

    Quelle: ID 47775945