08.10.2018 · Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Vermummungsverbot im Straßenverkehr – ein Verstoß kostet jetzt 60 EUR
| Am 19.10.17 ist die 53. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6.10.17 in Kraft getreten (vgl. BGBl I, S. 3549). Sie hat nicht nur die Änderungen bei § 23 Abs. 1a StVO – Stichwort: Mobiltelefon im Straßenverkehr (dazu bereits Burhoff, VA 18, 89) – gebracht, sondern in einem neuen § 23 Abs. 4 S. 1 StVO ein Gesichtsverhüllungs- und -verdeckungsverbot, kurz: Vermummungsverbot. Wir stellen Ihnen in der folgenden Checkliste die damit zusammenhängenden Fragen vor. |
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