· Fachbeitrag · Aktuelle Gesetzgebung
Warnwestenpflicht in Deutschland ab 1.7.14
| Ab 1.7.14 besteht in Deutschland nach § 53a Abs. 2 Nr. 3 StVZO eine allgemeine Warnwestenpflicht. Die Regelung betrifft alle in Deutschland zugelassenen Pkw, Lkw und Busse. Ausgenommen sind Motorräder und Wohnmobile. Die Weste in rot, gelb oder orange muss der DIN EN 471 bzw. der EN ISO 20471:2013 entsprechen. Der Fahrer muss die Weste bei einer Kontrolle vorzeigen und zur Prüfung aushändigen. Bei einem Verstoß droht ein Verwarnungsgeld. |
Quelle: Ausgabe 07 / 2014 | Seite 118 | ID 42723612