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    Programmvorschau auf den 56. Verkehrsgerichtstag

    | Der 56. Deutsche Verkehrsgerichtstag (56. VGT) findet vom 24. bis 26.1.18 ‒ wie immer ‒ in Goslar statt. Es sind wieder acht Arbeitskreise vorgesehen, in denen diskutiert und beschlossen werden soll. |

     

    Die Teilnehmer werden in folgenden Arbeitskreisen beraten:

    • AK I: Privates Inkasso nach Verkehrsverstößen im Ausland
    • AK II: Automatisiertes Fahren (Zivilrechtliche Fragen)
    • AK III: Unerlaubtes Entfernen vom Unfallort
    • AK IV: Vorbild Europa? Mehr Wohnsitzgerichtsstände in der ZPO?
    • AK V: Cannabiskonsum und Fahreignung
    • AK VI: Sanktionen bei Verkehrsverstößen
    • AK VII: Ansprüche Schwerverletzter
    • AK VIII: Digitalisierung ‒ Schifffahrt der Zukunft

     

    Für Straf- und Owi-Rechtler (besonders) interessant sind natürlich die Arbeitskreise III und VI. So stellt sich der AK III die Frage, ob der Tatbestand des unerlaubten Entfernens vom Unfallort (§ 142 StGB) noch zeitgemäß ist und will Reformvorschläge erörtern. Der Arbeitskreis VI stellt (sich) die Frage: „Höhere Bußgelder ‒ Heilmittel oder Abzocke“? Mal sehen, was daraus wird. Das genaue/weitere Programm finden Sie unter: www.iww.de/s312.

    Quelle: Ausgabe 12 / 2017 | Seite 214 | ID 44979037