· Fachbeitrag · Ausländische Fahrerlaubnis
EuGH-Vorlage: Entziehung einer österreichischen Fahrerlaubnis
Dem EuGH wird die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob die Entziehung einer in Österreich erteilten EU-Fahrerlaubnis durch deutsche Behörden bei fehlendem Wohnsitz im Inland zulässig ist oder ob insofern eine ausschließliche Zuständigkeit des Ausstellerstaats besteht (VG Sigmaringen, 30.4.13, 4 K 133/13, Abruf-Nr. 132083). |
Praxishinweis
Für das VG stellte sich die Frage, ob die sich nach der 3. Führerscheinrichtlinie gemeinschaftsrechtlich ergebende Pflicht zur gegenseitigen Anerkennung der von den Mitgliedstaaten ausgestellten Führerscheine einer nationalen Regelung der Bundesrepublik Deutschland entgegenstehe, nach der das Recht, von einer ausländischen Fahrerlaubnis in Deutschland Gebrauch zu machen, nachträglich auf dem Verwaltungswege aberkannt werden muss, wenn der Inhaber der ausländischen Fahrerlaubnis mit dieser in Deutschland ein Kraftfahrzeug unter Einfluss illegaler Drogen führt und in der Folge, nach den deutschen Bestimmungen, seine Fahreignung nicht mehr besteht. Es sei nicht hinreichend geklärt, ob der Mitgliedstaat, auf dessen Territorium Verkehrsverstöße begangen würden, aus denen sich Anhaltspunkte für Fahreignungszweifel ergeben würden, gegen den Inhaber einer ausländischen Fahrerlaubnis mit Wohnsitz im Ausland fahrerlaubnisrechtliche Maßnahmen ergreifen könne. Wir erwarten dann also demnächst die nächste bzw. schon wieder eine Entscheidung des EuGH in der „never ending story“ Ausländische Fahrerlaubnis.