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  • 14.09.2017 · Nachricht · Autorennen im Straßenverkehr

    Verbotenes Rennen durch Beschleunigungstest zweier Fahrzeuge

    | Das KG hat zu der Frage Stellung genommen, ob bei einem verbotenen Rennen im Straßenverkehr (§ 29 StVO) für den Begriff des Rennens das Erreichen einer „absoluten“ Höchstgeschwindigkeit erforderlich ist (7.6.17, 3 Ws (B) 117/17 und 3 Ws (B) 118/17, Abruf-Nr. 195619 ). |