17.07.2023 · Nachricht · Bußgeldbescheid
Einspruchsbeschränkung auf Rechtsfolgenausspruch
| Eine Beschränkung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid auf den Rechtsfolgenausspruch in seiner Gesamtheit ist möglich, sofern der Bußgeldbescheid den gesetzlichen Anforderungen des § 66 Abs. 1 OWiG entspricht. Dazu gehört grundsätzlich die Angabe zur Schuldform. |
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