17.07.2014 · Fachbeitrag · Drogenfahrt
Anforderungen an die Feststellung der Fahrlässigkeit bei vorherigem Cannabis-Konsum
| 1. Für eine Verurteilung nach § 24a StVG ist die Feststellung erforderlich, dass der Betroffene entweder die Möglichkeit des Fortbestehens der berauschenden Wirkung des Cannabis erkannt hat oder aber hätte erkennen können und müssen. 2. Die Erkennbarkeit der berauschenden Wirkung ist insbesondere dann besonders darzulegen, wenn der Konsum des Cannabis bereits mehr als einen Tag seit dem Fahrtantritt zurückliegt und nur eine geringe Überschreitung des analytischen Grenzwerts vorhanden ist. (OLG Karlsruhe 10.5.13, 1 (3) Ss Bs 131/13-AK 35/13, Abruf-Nr. 141999 ) |
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