· Fachbeitrag · Drogenfahrt
Hustensaft als Fahrerlaubnisretter?
| Wenn bei einer Verkehrskontrolle festgestellt wird, dass der Betroffene seinen Pkw unter Einfluss von Drogen geführt hat, droht der Entzug der Fahrerlaubnis. Dem versuchen Betroffene häufig mit Einlassungen zu begegnen, die ihnen die Verwaltungsgerichte nicht abnehmen. Mit einem solchen Fall befasst sich der VG Neustadt. |
Sachverhalt und Entscheidungsgründe
Nach einer Verkehrskontrolle wurde dem Betroffenen eine Blutprobe entnommen. Darin wurden Codein und Morphin nachgewiesen. Neun Wochen später behauptete der Betroffene, einen codeinhaltigen Hustensaft genommen zu haben. Die Verwaltungsbehörde hat die Fahrerlaubnis entzogen.
Das VG hat den Eilantrag gegen die sofortige Vollziehung abgelehnt (23.8.17, 1 L 871/17.NW, Abruf-Nr. 197652). Der Betroffene ist ungeeignet zum Führen von Kfz, da er mit Codein eine sog. „harte Droge“ ohne ärztliches Rezept eingenommen hat. Es ist unglaubwürdig, dass er in Frankreich einen ohne Rezept erworbenen Hustensaft auf Anraten eines Arztes eingenommen habe.
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