· Nachricht · Fahrerlaubnisentzug
Aktuelle Entscheidungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis
| Nachfolgend stellen wir Ihnen mal wieder einige Entscheidungen zur Entziehung der Fahrerlaubnis nach dem StVG vor. |
1. BayVGH 25.3.24, 11 CS 23.1561, Abruf-Nr. 242935
Ein Strafurteil entfaltet keine Bindungswirkung gegenüber der Fahrerlaubnisbehörde, wenn es lediglich die strafrichterliche Feststellung enthält, der Fahrerlaubnisinhaber habe sich als ungeeignet zum Führen von Kraftfahrzeugen erwiesen. Denn dann fehlt es an einer eindeutigen und bestimmten und durch § 267 Abs. 6 S. 2 StPO gebotenen Eignungsbeurteilung durch den Strafrichter. Ohne diese Feststellung beschränken sich die Urteilsgründe auf die Verhängung eines Fahrverbots, ohne mit einem Wort darauf einzugehen, dass und weshalb der Strafrichter ggf. von der Entziehung der Fahrerlaubnis abgesehen hat. Ob er die Fahreignung geprüft hat, ist dann völlig unklar.
2. BayVGH 5.6.24, 11 CS 24.324, Abruf-Nr. 242798
Ist aufgrund der Umstände des Einzelfalls davon auszugehen, dass der Antragsteller gelegentlich Cannabis konsumiert hat und ihm aufgrund eines festgestellten Mischkonsums von Alkohol und Cannabis die Fahreignung fehlt, rechtfertigt das die Entziehung der Fahrerlaubnis ohne Weiteres. Dann ist die Anordnung einer medizinisch-psychologischen Begutachtung entbehrlich.
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