15.03.2019 · Nachricht · Drogenfahrt
Medikamentenklausel bei der Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 StVG
| Das OLG Bamberg befasst sich in seinem Beschluss vom 2.1.19 (2 Ss OWi 1607/18, Abruf-Nr. 207433 ) mit der sog. Medikamentenklausel des § 24a Abs. 2 S. 3 StVG. Danach wird eine Drogenfahrt nach § 24a Abs. 2 oder 3 StVG bußgeldrechtlich nicht geahndet, wenn die im Blut des Betroffenen nachgewiesene Substanz aus der bestimmungsgemäßen Einnahme eines für einen konkreten Krankheitsfall verschriebenen Arzneimittels herrührt, d. h. der Einfluss der Substanz allein auf der Einnahme der sich aus der ärztlichen Verordnung vorgegebenen Dosierung und auch nicht auf einer sonstigen missbräuchlichen Verwendung beruht. |
Möchten Sie diesen Fachbeitrag lesen?
Kostenloses VA Probeabo
0,00 €*
- Zugriff auf die neuesten Fachbeiträge und das komplette Archiv
- Viele Arbeitshilfen, Checklisten und Sonderausgaben als Download
- Nach dem Test jederzeit zum Monatsende kündbar
* Danach ab 16,70 € Monat
Tagespass
einmalig 10 €
- 24 Stunden Zugriff auf alle Inhalte
- Endet automatisch; keine Kündigung notwendig